Mobilität braucht Ordnung

– für eine Vorbestellfrist für Mietwagen in Großstädten

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. sieht mit größter Sorge, dass das Taxigewerbe in Großstädten derzeit von App-vermittelten DumpingMietwagen förmlich überrannt wird. Die Existenz des Taxigewerbes ist dadurch akut und unmittelbar bedroht. Die Politik muss eingreifen, wenn sie ein individuelles Mobilitätsangebot für Jedermann als Teil der Daseinsvorsorge auch in Zukunft aufrechterhalten will. Es ist ihre Aufgabe, den Markt zu ordnen und die Verkehrsformen wirksam voneinander abzugrenzen. Um dies zu ermöglichen greift der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. in dieser Situation einen Vorschlag aus Wissenschaft und Behörden auf: Es bedarf neben dem Festhalten an der Rückkehrpflicht zusätzlich auch der Einführung einer Vorbestellfrist für Mietwagen.

Bitte beachten Sie auch unsere aktuelle Stellungnahme zur Behandlung des PBefG in Bundestag und Bundesrat.

Fairer Wettbewerb geht anders

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. erinnert die Bundesregierung an das von ihr selbst im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, „dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt“. Dies ist derzeit nicht ansatzweise gegeben, weil App-vermittelte Dumping-Mietwagen weitgehend ungehindert taxiähnlichen Verkehr anbieten, während Taxis einer strikten Regulation unterworfen sind. Die Politik muss handeln.

Mobilität braucht Ordnung

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. bekennt sich zu einem durch den Staat geordneten Markt und zur Verantwortung für die Mobilität der Menschen als Teil der Daseinsvorsorge. Der Verband bekennt sich ausdrücklich auch zu den dem Taxi auferlegten besonderen Pflichten: Betriebspflicht, Beförderungspflicht und Tarifpflicht. Das PBefG muss die verschiedenen Verkehrsformen definieren, ihnen Rechte und Pflichten zuweisen und sie eindeutig voneinander abgrenzen.

Rückkehrpflicht stärken

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. bekräftigt, dass die Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen als wesentliches Abgrenzungsmerkmal zwischen Mietwagen und Taxi unter keinen Umständen aufgeweicht werden darf. Vielmehr appelliert der Bundesverband an die Politik, die Voraussetzungen für eine digitale Kontrolle der Rückkehrpflicht zu schaffen.

Vorbestellfrist einführen

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. fordert als zusätzliches Element der Abgrenzung von Taxi und Mietwagen die Einführung einer Vorbestellfrist für Mietwagen. Zwischen Auftragseingang und Fahrtantritt müssen mindestens 30 Minuten liegen. So kann wirksam und leicht kontrollierbar verhindert werden, dass Mietwagen taxiähnlichen Verkehr anbieten.

Regeln mit Augenmaß

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. strebt an, neue Regeln so zielgenau wie möglich einzusetzen. Eine solche Regelung kann auf Großstädte (Städte ab 100.000 Einwohner) beschränkt bleiben. Der Mietwagen als Teil des Mobilitätsangebots im ländlichen Raum bleibt dann auch weiterhin ohne Einschränkungen oder zusätzliche Belastungen bestehen.

Der Kunde hat die Wahl

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. stellt den Kundennutzen in den Mittelpunkt. Der Kunde hat die Wahl: für Spontan-Fahrten steht ihm das Taxi stets zur Verfügung, für vorbestellte Fahrten kann er zwischen verschiedenen Mobilitätsformen wählen. Die wirksame Abgrenzung von Taxi und Mietwagen ist zwingend erforderlich, damit auch weiterhin ein Taxi-Angebot für den Kunden zu Verfügung steht. Ein solches Angebot wird von den Bürgern zurecht erwartet.

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